Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau

Vereinte Nationen New York 2017

 

Die Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (2017/2194(INI)) diese Tagung der Kommission der Vereinten Nationen wird für die Rechtsstellung der Frau, auf der vorrangig das Thema „Herausforderungen und  Chancen für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter behandelt und das Thema „Teilhabe von Frauen an und ihr Zugang zu den Kommunikationsmedien und den Informations und Kommunikationstechnologien sowie deren Auswirkungen und ihre Verwendung als Instrument für die Gleichstellung und Emanzipation von Frauen“ Nach dem Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.


Quelle : https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/uno/frauen-kommission/


 

Das  in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bei der Stärkung der Stellung vom Mädchen und Frauen eine Vorreiterrolle einnehmen müssen und verpflichtet sind, die Gleichstellung der Geschlechter in der EU und in allen Außenbeziehungen entschieden zu fördern. In der Erwägung, dass traditionelle Geschlechterrollen gestärkt und bereits erzielte und künftige Erfolge auf diesem Gebiet gefährdet werden, wenn gegen die Ungleichbehandlung der Geschlechter nichts unternommen wird .

In Erwägung, dass die Diskriminierung von Frauen auch in ländlichen Gebieten zubeobachten ist, wo weltweit betrachtet die Mehrzahl der Frauen leben, die dort einergrößeren Gefahr der mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sind.

Dass junge Frauen nach wie vor unter der Ungleichbehandlung leiden und dass Maßnahmen zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter ergriffen werden müssen, damit mehr Beschäftigungsmöglichkeitengeschaffen werden, die es den Frauen ermöglichen, im ländlichen Raum zu bleiben und den Generationswechsel und somit auch das Überleben des Agrarsektors sicherzustellen. Frauen an Entscheidungsorganen des öffentlichen Lebens mitwirken müssen und dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in diesen Gremien unerlässlich ist, wenn das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht werden soll.



 

Als viertgrößter Beitragszahler und als einer der größten Geber für humanitäre Hilfe weltweit stehe Deutschland zu seiner finanziellen Unterstützung der Vereinten Nationen und wolle auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag leisten.

Die Frauenrechtskommission (FRK) ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen (VN) im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt damit die Grundlage für internationale Übereinkommen. Das Ziel:  diskriminierende Gesetze zu verändern, eine globale Wahrnehmung für Frauenbelange zu schaffen und die kontinuierliche Beachtung und Weiterentwicklung von Frauenrechten zu unterstützen.

Im ersten Quartal eines jeden Jahres kommt die internationale Gemeinschaft zu einer zweiwöchigen Sitzung der FRK in New York zusammen. Dort bearbeiten die Teilnehmenden in Verhandlungen, Runden Tischen und Diskussionen ein Hauptthema. Am Ende steht ein Abschlussdokument. Darüber hinaus machen VN-Mitgliedsstaaten die Umsetzung eines zuvor verabschiedeten Beschlusses durch freiwillige Präsentationen sichtbar.

62. Sitzung der FRK

Die FRK wurde am 21. Juni 1946 als funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (Englisch: Economic and Social Council, ECOSOC) eingerichtet. Die FRK hat 45 Mitglieder, die durch den ECOSOC nach regionalen Gesichtspunkten für vier Jahre gewählt werden. Deutschland war von 1997 bis 2017 Mitglied. Von 2015 bis 2017 wurde Deutschland für die Westeuropäische und andere Gruppe (WEOG) in das Büro der Frauenrechtskommission gewählt und hatte den Vizevorsitz. Unter Vorsitz Brasiliens (Lateinamerikanische Gruppe) und neben Ägypten (Afrikanische Gruppe), Bosnien und Herzegowina (Osteuropäische Gruppe) und Japan (Asiatische Gruppe) war Deutschland damit für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der FRK mitverantwortlich.

Hunderte Millionen von Menschen wurden aus der Armut befreit.

Mehr Kinder denn je, Jungen wie Mädchen, erreichen ein höheres Bildungsniveau, und mehr Frauen als je zuvor engagieren sich in der Politik. Diese Fortschritte sind Ausdruck konzentrierter Anstrengungen von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Verwirklichung dieser und anderer Entwicklungsziele. Hingegen steigt nach jahrelanger rückläufiger Entwicklung die Zahl der Konflikte.

Zusammen mit der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bilden diese multilateralen Vereinbarungen die wichtigsten Orientierungsrahmen auf unserem Weg in eine Welt, in der mehr Menschen Freiheit von Not und Furcht genießen können.

,,Ein Erfolg kann sich nur dann einstellen, wenn wir unsere Kräfte noch stärker bündeln. Der Multilateralismus ist keine Sache der Wahl.“

Er ist das wirksamste Instrument, ob auf regionaler oder globaler Ebene, um die Ziele des Friedens, einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung und der Menschenrechte für alle zu verwirklichen.Die Vereinten Nationen können bei der Friedenssicherung, der Mehrung des menschlichen Wohls und der Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit auf beachtliche Erfolge zurückblicken.Die Organisation entstand jedoch zu einem ganz besonderen Zeitpunkt der Geschichte.Während ihre Wesensgrundsätze zeitlos gültig sind, sind ihre eingespielten Strukturen und Verfahren den derzeitigen Herausforderungen nicht mehr recht gewachsen.Die Welt braucht wirksamere, agilere und rechenschaftspflichtigere Vereinte Nationen, um die Krisen des 21. Jahrhunderts zu meistern.

Die Generalversammlung vertritt eine zentrale Position als höchstes beratschlagendes und repräsentatives Organ , welches die Politikgestaltung maßgeblich beeinflusst. Zusammengesetzt aus allen 193 UN-Mitgliedsstaaten bietet die Generalversammlung ein einzigartiges Forum für multilaterale Gespräche des kompletten Spektrums internationaler Angelegenheiten, die durch die Charta abgedeckt werden. Auch spielt sie eine wichtige Rolle beim Prozess der Festlegung der einheitlichen Standards und der Kodifizierung internationaler Gesetze. Die Generalversammlung trifft sich zu regelmäßigen, sehr intensiven Sitzungen jedes Jahr in der Zeit von September bis Dezember und auch noch danach, wenn der Bedarf gegeben ist.

Funktionen und Befugnisse der Generalversammlung

In Übereinstimmung mit der Resolution „Vereint für den Frieden“ vom 3. November 1950 (Resolution 377 (V)) kann die Generalversammlung auch handeln, wenn der Sicherheitsrat nicht reagiert, z.B. im Falle eines Vetos eines ständigen Mitgliedes, wenn die Bedrohung des Friedens, ein Friedensbruch oder ein Akt der Aggression damit gegeben wäre.Die Generalversammlung kann sich dieser Angelegenheit sofort annehmen und den Mitgliedern kollektive Maßnahmen vorschlagen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit zu bewahren oder wiederherzustellen. (Mehr Information im Kapitel Sondertagungen und Notstandssondertagungen)Während die Generalversammlung im Zuge ihrer Kompetenzen nur befugt ist, nicht-bindende Empfehlungen an die Staaten bezüglich internationaler Belange zu erteilen, kann sie trotzdem Maßnahmen initiieren – politische, wirtschaftliche, humanitäre, soziale und legale – die Einfluss auf das Leben von Millionen von Menschen weltweit haben.Die richtungweisende Millenniumserklärung, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde und das Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 reflektieren die Entschlossenheit der Mitgliedsstaaten, spezifische Ziele zu erreichen und damit Frieden, Sicherheit und Abrüstung gemeinsam mit Entwicklung und Armutsreduktion, den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz unserer gemeinsamen Umwelt, die Stärkung Afrikas und der Vereinten Nationen zu gewährleisten.


Die Konsenssuche

Alle 193 Mitglieder der Generalversammlung haben eine Stimme. Wahlen finden zu spezifischen wichtigen Belangen, wie die Empfehlungen für Frieden und Sicherheit, die Wahl des Sicherheitsrates und der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrats und bei Budgetfragen statt, welche eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsstaaten brauchen. Über andere Fragen wird per einfacher Mehrheit entschieden.In den vergangenen Jahren wurde verstärkt versucht, einen Konsens zu finden statt die Entscheidung durch formelle Wahlgänge zu treffen, und somit die Entscheidungen der Generalversammlung zu stärken. Der Präsident kann, wenn der Konsens der Delegationen erreicht ist, den Vorschlag vorbringen, eine Resolution auch ohne formelle Wahl anzunehmen.


 

Wirtschafts – und Sozialrat E/2017/27- E/CN.6/2017/2 1 Offizielles Protokoll 201 7 Beilage 7 Kommission für die Rechts stellung der Frau Beric ht über die einund sechzigste Tagung (24. Mä rz 2016 und 1 3.–24. März 201 7  ZUM DOWNLAOD 

 

Autor / Verfasser dieses Beitrages :J.Sahr  12670817_1077735818914296_5341847903921263767_n

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2 Gedanken zu „Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau

  1. Richtig so.
    Sehr geehrtes Familienministerium

    WAS WIEGT MEHR EINE VERMUTETE Bindung Störung des Opfers auf den Täter oder ein Gewaltdelikt.

    Das Kindeswohl endet da wo Gewalt beginnt. SCHLUSS MIT DIESEM IRRSINN

    Institutionelle Gewalt der Familiengerichte hebelt den Schutz humanitärer Grundrechte aus .SOFORT AUFHÖREN!

    Kinderrechte gehören ins Grundgesetz ! Nur so können Kinder vor Gewalt geschützt werden.

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